Schwäbisch Hall

Stand 2016/17

 

Leistungskatalog Projektsteuerung

 

1.   Leistungen von MAHL Projektsteuerung
 

Die MAHL Projektsteuerung übernimmt die Vertretung des Bauherrn gegenüber allen an der Durchführung der Baumaßnahme Beteiligten, in Abstimmung sowie im Namen und für Rechnung des Bauherrn.

Für das Bauvorhaben erbringt die MAHL Projektsteuerung die erforderlichen Projektsteuerungsleistungen gemäß dem nachfolgendem Leistungsbild.

 

1.1  Bauplanung bis zur Baureife

 

  • Festlegen des Termin und Kostenrahmens für die angenäherten Gesamtkosten auf der Basis der zur Ausführung freigegebenen Planung.
  • Überarbeitung und Verabschiedung der Investitionsgrundlagen nach erfolgter Baugenehmigung bzw. Vergabe
  • Laufende Kontrolle der Kosten auf der Grundlage der Kostenberechnung und fortlaufende Hochrechnung der Gesamtkosten
  • Sofortige Information des Auftraggebers bei drohender Kostenüberschreitung, sowie Vorschläge und Einleitung von Maßnahmen zur Sicherung der Gesamtkosten vor Ausführung der Maßnahmen
  • Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Zahlungsplänen und deren Überwachung
  • Laufende Terminkontrolle mit Soll - Ist Vergleich
  • Anordnung und Einleitung von Maßnahmen zur Sicherung der Termine
  • Überwachung der zeitgerechten Bereitstellung der baurechtlich genehmigten und behördlich geprüften Unterlagen
  • Beratung, Prüfung und Abgabe von Empfehlungen im Rahmen der Werkplanung bei Ausführungsdetails und Materialauswahl unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit

 

 

 

1.2 Ausschreibung und Vergabe

 

  • Prüfung der Vertragsbedingungen auf Übereinstimmung mit Qualitäts- und Kostenvorgaben
  • Mitwirkende Beratung bei der Festlegung von Vergabekriterien
  • Mitwirkende Beratung bei der Auswahl von leistungsfähigen und geeigneten Unternehmen oder Lieferanten
  • Mitwirkung bei der Durchführung der Ausschreibungsverfahren (Submission )
  • Mitwirkung bei der Prüfung der Angebote in Bezug auf Kostenvergleich und Ausführungstermine sowie Beurteilung von Alternativangeboten
  • Vorschlag von Bietern, die zu Vergabeverhandlungen eingeladen werden
  • Führung und Protokollierung von Vergabeverhandlungen in Zusammenarbeit mit dem Architekten
  • Erstellung von Vergabevorschlägen unter Berücksichtigung der festgelegten Vergabekriterien
  • Mitwirkung beim Abschluss von Werk - und Wartungsverträgen

 

 

1.3. Bauausführung und Abrechnung

 

  • Laufende Koordinierung und Kontrolle des Leistungsstandes der Projektbeteiligten, mit Ausnahme der ausführenden Firmen (Keine Leistungen der Leistungsphase 8 HOAI 20013 §33-37)
  • Leitung periodischer Besprechungen mit allen Projektbeteiligten
  • Prüfung und Freigabe von leistungsorientierten Zahlungen im Rahmen von Abschlags- und Schlussrechnungen nach Prüfung durch die Bauleitung
  • Überprüfung und Entscheidung von Nachforderungen der Baubeteiligten auf der Basis der abgeschlossenen Verträge ( Nachtragsverhandlungen )
  • Mitwirkung bei der Abnahme von Bauleistungen
  • Mitwirkung bei der Überwachung der zeitgerechten Beseitigung von Mängeln laut Abnahmeprotokoll
  • Festlegen von Gewährleistungseinbehalten sowie Sicherheitseinbehalten für Restleistungen, Mängel, Wertminderungen etc.
  • Veranlassung kurzfristiger Schlussrechnungen der am Bau Beteiligten nach Abnahme und deren Freigabe unter Berücksichtigung der vertragsgerechten Erfüllung
  • Veranlassung aller für den Bauherrn notwendigen Unterlagen wie z. B. Bestandspläne, Betriebsbeschreibungen, Wartungs- und Pflegeanleitungen, Prüfzeugnisse, Abnahmebescheinigungen etc.

 

 

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