Schwäbisch Hall
Stand 2016/17
Leistungskatalog
Projektsteuerung
1. Leistungen von MAHL
Projektsteuerung
Die MAHL Projektsteuerung übernimmt die Vertretung des Bauherrn gegenüber allen an der Durchführung der Baumaßnahme Beteiligten, in Abstimmung sowie im
Namen und für Rechnung des Bauherrn.
Für das Bauvorhaben erbringt die MAHL Projektsteuerung die erforderlichen Projektsteuerungsleistungen gemäß dem nachfolgendem Leistungsbild.
1.1 Bauplanung bis zur Baureife
- Festlegen des Termin und Kostenrahmens für die angenäherten
Gesamtkosten auf der Basis der zur Ausführung freigegebenen Planung.
- Überarbeitung und Verabschiedung der Investitionsgrundlagen nach
erfolgter Baugenehmigung bzw. Vergabe
- Laufende Kontrolle der Kosten auf der Grundlage der Kostenberechnung
und fortlaufende Hochrechnung der Gesamtkosten
- Sofortige Information des Auftraggebers bei drohender
Kostenüberschreitung, sowie Vorschläge und Einleitung von Maßnahmen zur Sicherung der Gesamtkosten vor Ausführung der Maßnahmen
- Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Zahlungsplänen und deren
Überwachung
- Laufende Terminkontrolle mit Soll - Ist Vergleich
- Anordnung und Einleitung von Maßnahmen zur Sicherung der
Termine
- Überwachung der zeitgerechten Bereitstellung der baurechtlich
genehmigten und behördlich geprüften Unterlagen
- Beratung, Prüfung und Abgabe von Empfehlungen im Rahmen der
Werkplanung bei Ausführungsdetails und Materialauswahl unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit
1.2 Ausschreibung und Vergabe
- Prüfung der Vertragsbedingungen auf Übereinstimmung mit Qualitäts- und
Kostenvorgaben
- Mitwirkende Beratung bei der Festlegung von
Vergabekriterien
- Mitwirkende Beratung bei der Auswahl von leistungsfähigen und
geeigneten Unternehmen oder Lieferanten
- Mitwirkung bei der Durchführung der Ausschreibungsverfahren
(Submission )
- Mitwirkung bei der Prüfung der Angebote in Bezug auf Kostenvergleich
und Ausführungstermine sowie Beurteilung von Alternativangeboten
- Vorschlag von Bietern, die zu Vergabeverhandlungen eingeladen
werden
- Führung und Protokollierung von Vergabeverhandlungen in Zusammenarbeit
mit dem Architekten
- Erstellung von Vergabevorschlägen unter Berücksichtigung der
festgelegten Vergabekriterien
- Mitwirkung beim Abschluss von Werk - und Wartungsverträgen
1.3. Bauausführung und Abrechnung
- Laufende Koordinierung und Kontrolle des Leistungsstandes der
Projektbeteiligten, mit Ausnahme der ausführenden Firmen (Keine Leistungen der Leistungsphase 8 HOAI 20013 §33-37)
- Leitung periodischer Besprechungen mit allen
Projektbeteiligten
- Prüfung und Freigabe von leistungsorientierten Zahlungen im Rahmen von
Abschlags- und Schlussrechnungen nach Prüfung durch die Bauleitung
- Überprüfung und Entscheidung von Nachforderungen der Baubeteiligten
auf der Basis der abgeschlossenen Verträge ( Nachtragsverhandlungen )
- Mitwirkung bei der Abnahme von Bauleistungen
- Mitwirkung bei der Überwachung der zeitgerechten Beseitigung von
Mängeln laut Abnahmeprotokoll
- Festlegen von Gewährleistungseinbehalten sowie Sicherheitseinbehalten
für Restleistungen, Mängel, Wertminderungen etc.
- Veranlassung kurzfristiger Schlussrechnungen der am Bau Beteiligten
nach Abnahme und deren Freigabe unter Berücksichtigung der vertragsgerechten Erfüllung
- Veranlassung aller für den Bauherrn notwendigen Unterlagen wie z. B.
Bestandspläne, Betriebsbeschreibungen, Wartungs- und Pflegeanleitungen, Prüfzeugnisse, Abnahmebescheinigungen etc.